Kosten


50 Minuten / 70,- Euro

nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit

 

Nur Barzahlung möglich. Für die Ausstellung einer Rechnung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,- Euro erhoben.


Übernahme


Die Kosten für die therapeutische Behandlung werden grundsätzlich von Ihnen selbst getragen und es lohnt sich: 

  • sehr kurze Wartezeiten auf einen Therapieplatz
  • kein aufwendiger Antragsprozess zur Genehmigung eines Therapieplatzes
  • keine Dokumentation Ihrer Diagnose bei Ihrer Krankenkasse, folglich auch keine Nachteile bei Neuabschluss einer Versicherung bei Gesundheitsfragen
  • hohe Eigenmotivation, da Sie selbst in Ihre Therapie, Entwicklung und Gesundheit investieren
  • Mein Honorar kann im Einzelfall nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (konsultieren Sie dazu einen Steuerberater)

Die Durchführung der heilpraktischen Tätigkeit und heilpraktischen Psychotherapie gehört in der Regel nicht zum Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen. In Ausnahmefällen können gesetzlich Versicherte die Therapiekosten aber im Nachhinein von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen (Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V).

 

Einige private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfen erstatten die Heilpraktikertätigkeit und heilpraktischen Psychotherapie anteilig auf Antrag.

 

Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Versicherungsgesellschaft und sprechen Sie bei Bewilligung des Antrages Ihre Vorgehensweise bitte VOR Beginn der Behandlung mit mir ab!

 

Im Falle einer Bewilligung zahlen Sie das Honorar in bar und unmittelbar am Behandlungstag  an mich und erhalten daraufhin eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker). Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung und, falls Beihilfe berechtigt, zusätzlich bei der Beihilfestelle zwecks Erstattung eingereicht werden.

 

Auf die Höhe der Erstattung habe ich als Heilpraktikerin leider keinen Einfluss.