50 Minuten / 70,- Euro
nach §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit
Nur Barzahlung möglich. Für die Ausstellung einer Rechnung wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,- Euro erhoben.
Die Kosten für die therapeutische Behandlung werden grundsätzlich von Ihnen selbst getragen und es lohnt sich:
Die Durchführung der heilpraktischen Tätigkeit und heilpraktischen Psychotherapie gehört in der Regel nicht zum Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen. In Ausnahmefällen können gesetzlich Versicherte die Therapiekosten aber im Nachhinein von Ihrer Krankenkasse erstattet bekommen (Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach § 13 Abs. 3 SGB V).
Einige private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen oder Beihilfen erstatten die Heilpraktikertätigkeit und heilpraktischen Psychotherapie anteilig auf Antrag.
Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Versicherungsgesellschaft und sprechen Sie bei Bewilligung des Antrages Ihre Vorgehensweise bitte VOR Beginn der Behandlung mit mir ab!
Im Falle einer Bewilligung zahlen Sie das Honorar in bar und unmittelbar am Behandlungstag an mich und erhalten daraufhin eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker). Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung und, falls Beihilfe berechtigt, zusätzlich bei der Beihilfestelle zwecks Erstattung eingereicht werden.
Auf die Höhe der Erstattung habe ich als Heilpraktikerin leider keinen Einfluss.